Nutzungsänderung

Fachgebiete

Öffentliches Baurecht

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Nutzungsänderung

Die Nutzungsänderung von Wohnraum in Gewerbe setzt in der Regel einen Bauantrag voraus. Ein Verstoß gegen das Genehmigungserfordernis ist mit erheblichen Sanktionen bedroht. Zu beachten sind hier bauordnungsrechtliche Bestimmungen sowie stadtplanungsrechtliche Festsetzungen, insbesondere Erhaltungs-, Sanierungs- und Milieuschutzsatzungen.
 
Wir beraten und vertreten Bauwillige bei der Nutzungsänderung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.

Ansprechpartner:
Dr. Michael Schultz
RECHTSANWALT UND NOTAR


Axel Dyroff
RECHTSANWALT

Sekretariat
Frau Aurich
Tel: 030/885 606 13
Fax: 030/885 606 40