Beendigung des Mietvertrags

Fachgebiete

Gewerbemietrecht

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Beendigung des Mietvertrags

Nach Beendigung eines Gewerbemietvertrages entsteht häufig Streit über unterbliebene Instandsetzungs- oder Rückbaumaßnahmen. Auch die Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen ist konfliktträchtig.

Wir wollen durch vorausschauende Vertragsgestaltung und Verwendung von klaren Definitionen und Standards künftige Konflikte vermeiden. Andererseits scheuen wir auch keine Auseinandersetzung, wenn es um die Durchsetzung von berechtigten Forderungen geht.

Ansprechpartner:
Detlev Ratjen
RECHTSANWALT UND NOTAR


Inka Witte
RECHTSANWÄLTIN

Sekretariat
Frau Wolski
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Fax: 030/885 606 80